STS Kahnfahrten - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages
Mit der verbindlichen Anmeldung bietet der Kunde STS Kahnfahrten den Abschluss eines Buchungsvertrages verbindlich an. Die verbindliche Anmeldung muss schriftlich bestätigt werden. Sie erfolgt durch den Anmelder. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch STS Kahnfahrten zustande.

2. Bezahlung
Die in der verbindlichen Anmeldung angegebene Zahlung muss bis spätestens am Tag der Kahnfahrt beim führenden Fährmann geleistet werden (soweit nicht anders vereinbart).

3. Leistungen der Kahnfahrt
Für die Leistungen sind grundsätzlich die Angaben der verbindlichen Anmeldung maßgeblich. Abänderungen und Nebenabreden sind von STS Kahnfahrten schriftlich zu bestätigen. Für die Richtigkeit der Angaben in Gebiets-, orts- und Hausprospekten übernehmen wir keine Gewähr, sie sind nicht Gegenstand des Vertrages.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und nicht von STS Kahnfahrten wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Kahnfahrt nicht beeinträchtigen. STS Kahnfahrten ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen oder –abweichungen schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihm dies möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Treten Leistungsänderungen oder – abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Kahnfahrt erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Kahnfahrt noch nicht angetreten ist, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Kahnfahrt in der veränderten Form zumutbar ist.

5. Rücktritt / Stornierung
Der Kunde kann vor Antritt der Kahnfahrt durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall kann STS Kahnfahrten vom Kunden folgende Stornierungsgebüheren verlangen:
ab 04. Tag vor Fahrtantritt 50 % des im Vertrag festgelegten Fahrpreises
ab 02. Tag vor Fahrtantritt 75 % des im Vertrag festgelegten Fahrpreises
ab 01. Tag vor Fahrtantritt 100 % des im Vertrag festgelegten Fahrpreises
Für die Gastronomie gelten gesonderte Stornierungsbedingungen.
Bei Nichtantritt der gebuchten Fahrt ohne vorherige fristgemäße Stornierung wird dem Auftraggeber der volle, im Buchungsvertrag festgelegte Fahrpreis in Rechnung gestellt.

STS Kahnfahrten kann in folgenden Fällen vor Antritt der Kahnfahrt vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten: wenn der Kunde sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt STS Kahnfahrten, so behält er den Anspruch auf den im Buchungsvertrag festgelegte Fahrpreis .

6. Aufhebung/Änderung des Vertrages
Bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Kahnfahrt durch nicht vorhersagbare und außergewöhnliche Umstände z.B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Unwetter, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder technische Defekte am Transportgerät oder andere Gründe berechtigt zur Aufhebung/Änderung des Vertrages.
Des weiteren bleiben Änderungen von Startzeiten vorbehalten. Abweichungen von Startzeiten können verkehrsbedingingt, durch Betriebsstörungen ,sowie durch witterungsbedingte Einschränkungen oder aus anderen Gründen, die nicht von der Gesellschaft zu vertreten sind, auftreten. Erstattungs und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen.

7. Haftung
Die Rechtsbeziehungen zwischen STS Kahnfahrten und dem Fahrgast unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haftungvon STS Kahnfahrten gegenüber dem Fahrgast richtet sich nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften. STS Kahnfahrten haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Unabhängig von §§701 ff.
BGB haftet STS Kahnfahrten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter von STS Kahnfahrten
STS Kahnfahrten haftet nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen fremder Unternehmen, die lediglich vermittelt werden (Gasthäuser, Museen, Sonderveranstaltung usw.).
Die Mitnahme des Gepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden. Wir übernehmen keine Haftung bei Diebstahl oder Einbruch.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

9. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz von STS Kahnfahrten.

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