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1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde STS Kahnfahrten den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch STS Kahnfahrten zustande.
2. Bezahlung
Die in der verbindlichen Anmeldung angegebene Zahlung muss bis spätestens nach der Kahnfahrt beim führenden Fährmann geleistet werden.
3. Leistungen
Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Angaben der verbindlichen Anmeldung maßgeblich. Abänderungen und Nebenabreden sind von STS Kahnfahrten schriftlich zu bestätigen. Für die Richtigkeit der Angaben in Gebiets-, orts- und Hausprospekten übernehmen wir keine Gewähr, sie sind nicht Gegenstand des Vertrages.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und nicht von STS Kahnfahrten wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. STS Kahnfahrten ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihm dies möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Treten Leistungsänderungen oder – abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise in der veränderten Form zumutbar ist.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann vor Antritt der Kahnfahrt durch schriftliche Erklärung zurücktreten, in diesem Fall oder wenn der Kunde, ohne ein Rücktrittserklärung abzugeben, die Reise nicht antritt, kann STS Kahnfahrten vom Kunden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen verlangen. Hierfür sind folgende Prozentsätze maßgeblich: ab 2. Tag vor Reiseantritt 50 %
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
STS Kahnfahrten kann in folgenden Fällen vor Antritt der Kahnfahrt vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten: wenn der Kunde sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt STS Kahnfahrten, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, einschließlich der von ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Kahnfahrt durch nicht vorhersagbare und außergewöhnliche Umstände z.B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Unwetter, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder technische Defekte am Transportgerät oder gleichgewichtige Vorfälle berechtigen beide Teile zur Kündigung.
8. Haftung
STS Kahnfahrten haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend.
STS Kahnfahrten haftet nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen fremder Unternehmen, die lediglich vermittelt werden (Gasthäuser, Museen, Sonderveranstaltung usw.).
9. Beschränkung der Haftung
Die Haftung von STS Kahnfahrten ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder STS Kahnfahrten für den Schaden allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen STS Kahnfahrten ist beschränkt, soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Kahnfahrt schriftlich gegenüber STS Kahnfahrten geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Kahnfahrt. Erklärt STS Kahnfahrten zunächst gegenüber dem Kunden, dass die vorgetragenen Ansprüche geprüft werden, so ist die Verjährung von diesem Zeitpunkt an so lange gehemmt, bis STS Kahnfahrten dem Kunden seine Entscheidung über dessen Ansprüche bekannt gibt.
11. Gepäckbeförderung
Die Mitnahme des Gepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden. Wir übernehmen keine Haftung bei Diebstahl oder Einbruch.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz von STS Kahnfahrten.
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